Merkblatt
Einbau
und Betrieb von Anlagen zur Regenwassernutzung
Landratsamt Landsberg a.
Lech - Gesundheitsamt
Grundlagen:
- Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 07. April 1993
- DIN
1988, 2000 und 2001
-
Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Wasserwirtschaft vom 25. Februar
1999 und 13.06.1996
- Entscheidungshilfen
zum Thema Regenwasseranlagen des Bay. Landesamtes für Wasserwirtschaft vom
Oktober 1992
Dieses
Merkblatt informiert über die hygienischen Mindestanforderungen, die an Regenwassernutzungsanlagen
zu stellen sind, damit eine hygienische Gefährdung von Leitungsnetzen der Trinkwasserversorgung
in den Gemeinden verhindert wird.
-
Bei einer Nachspeisung von Trinkwasser aus der öffentlichen Anlage in eine
Eigengewinnungsanlage ist ausschließlich ein freier Auslauf zu verwenden (keine
Rohrtrenner usw.), um eine Rückverkeimung des öffentlichen Trinkwassernetzes
auszuschließen. Dabei ist der maximale Brauchwasserstand in der Zisterne zu
berücksichtigen.
-
Zur Vermeidung von Verwechslungen sind Zapfstellen aus der Regenwassernutzungsanlage
im Wohnbereich auszuschließen.
- Alle
Entnahmestellen für Regenwasser sind mit den Worten „kein Trinkwasser“ oder
bildlich zu kennzeichnen.
-
Zapfstellen für Regenwasser sollten mit Armaturen versehen sein, die nur mit
Steckschlüssel zu bedienen sind. Die Schlüssel sind kindersicher aufzubewahren.
-
Im Wasseranschlussraum ist ein Hinweisschild mit etwa folgender Aufschrift
anzubringen: "Achtung in diesem Gebäude ist eine Regenwasseranlage installiert.
Querverbindungen ausschließen!"
-
Die Regenwasserleitungen sollten farblich gekennzeichnet sein, damit eine
spätere Verwechslungsgefahr bei Änderungen von Anlagen ausgeschlossen sind.
Für
weitere Informationen steht Ihnen Herr Bertsch Tel. 08191/9488-53 vom Gesundheitsamt
Landsberg am Lech zur Verfügung.