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Gebühren und Steuern

Gemeindliche Steuerhebesätze (%)
Grundsteuer A          300
Grundsteuer B          300
Gewerbesteuer         300
Die Hebesätze wurden seit 1972 nicht verändert.
Hundesteuer
Die Hundesteuer beträgt für jeden Hund 45,00 €.
Übersicht über die wichtigsten Gebühren
Wasserbenutzungsgebühr:
a) Die Verbrauchsgebühr beträgt 0,95 € pro m³ entnommenen Wassers.
b)

Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung des kleinsten Wasserzählers 38,65 €/Jahr + 7% Mehrwertsteuer

Abwassergebühr:
a) Die Einleitungsgebühr beträgt 1,25 € pro m³ entnommenen Wassers.
b)

Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung des kleinsten Wasserzählers 27,00 €/Jahr.

Grabnutzungsgebühren:
Die Grabnutzungsgebühr beträgt pro Grabstätte, Jahr und Quadratmeter tatsächlicher Grabfläche 20 €, für Urnennischen
pro Jahr bei Urnennischen für 2 Urnen 13,75 € und bei Urnennischen für 4 Urnen 27,00 €.

Für die bereits mit einem Grabsteinfundament versehenen Grabstätten wird pro Grabstätte und Jahr eine zusätzliche
Gebühr von 4 € pro Jahr und Quadratmeter erhoben.

Bestattungsgebühren:
Die Gebühr für die Grabherstellung sowie die eigentliche Grablegung inkl. Ausschmücken des Grabes und Abdecken
des Erdhügels mit Matten/Tannengrün sowie Abtransport des überschüssigen Aushubmaterials beträgt je Grabstelle
- bei einer Sargbestattung 385,00 €,
-

bei einer Urnenbestattung 300,00 €.

Wenn felsiges o.ä. Aushubmaterial angetroffen wird und beseitigt werden muss, beträgt der Gebührenzuschlag zu Abs. 1 je m³ Fels 27,50 €.

Die Gebühr für die Beisetzung von Aschen in einer Urnennische beträgt 250,00 €.

Die Gebühr für die Tätigkeit der Leichenträger beträgt pro Person (Träger) 27,50 €.

Die Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses beträgt für jede Beisetzung 295,00 €.

Die Gebühr für das einmalige Öffnen und Schließen des Sarges im Leichenhaus auf Wunsch der Hinterbliebenen beträgt 27,50 €.