Gemeindliche
Steuerhebesätze (%)
Grundsteuer A 300
Grundsteuer B 300
Gewerbesteuer 300
Die Hebesätze wurden seit 1972 nicht verändert. |
Hundesteuer
Die Hundesteuer beträgt für jeden Hund 45,00
€. |
| Übersicht
über die wichtigsten Gebühren |
| Wasserbenutzungsgebühr: |
| a) |
Die Verbrauchsgebühr beträgt
0,95 € pro m³ entnommenen Wassers. |
| b) |
Die
Grundgebühr beträgt bei der Verwendung des kleinsten Wasserzählers
38,65 €/Jahr + 7% Mehrwertsteuer
|
|
| Abwassergebühr: |
| a) |
Die Einleitungsgebühr beträgt
1,25 € pro m³ entnommenen Wassers. |
| b) |
Die
Grundgebühr beträgt bei der Verwendung des kleinsten Wasserzählers
27,00 €/Jahr.
|
|
| Grabnutzungsgebühren:
Die Grabnutzungsgebühr beträgt pro Grabstätte, Jahr
und Quadratmeter tatsächlicher Grabfläche 20 €, für
Urnennischen
pro Jahr bei Urnennischen für 2 Urnen 13,75 € und bei Urnennischen
für 4 Urnen 27,00 €.
Für die bereits
mit einem Grabsteinfundament versehenen Grabstätten wird pro Grabstätte
und Jahr eine zusätzliche
Gebühr von 4 € pro Jahr und Quadratmeter erhoben. |
Bestattungsgebühren:
Die Gebühr für die Grabherstellung sowie die eigentliche
Grablegung inkl. Ausschmücken des Grabes und Abdecken
des Erdhügels mit Matten/Tannengrün sowie Abtransport des
überschüssigen Aushubmaterials beträgt je Grabstelle |
| - |
bei
einer Sargbestattung 385,00 €, |
| - |
bei
einer Urnenbestattung 300,00 €. |
|
| Wenn felsiges o.ä.
Aushubmaterial angetroffen wird und beseitigt werden muss, beträgt
der Gebührenzuschlag zu Abs. 1 je m³ Fels 27,50 €. |
| Die Gebühr für die Beisetzung von
Aschen in einer Urnennische beträgt 250,00 €. |
| Die
Gebühr für die Tätigkeit der Leichenträger beträgt pro Person (Träger)
27,50 €. |
| Die
Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses beträgt für jede Beisetzung
295,00 €. |
| Die
Gebühr für das einmalige Öffnen und Schließen des Sarges im Leichenhaus
auf Wunsch der Hinterbliebenen beträgt 27,50 €. |